Institut für Germanistik
Hinweise zum BAföG
Der BAföG-Beauftragte des Faches Germanistik ist:
Herr Prof. Dr. Thorsten Pohl
Tel.: 0441 798 3047
E-Mail: thorsten.pohl@uni-oldenburg.de
A) Benötigen Sie lediglich den Nachweis eines ordnungsgemäßen Studiums (mit Erstfach Germanistik), können Sie die vollständigen Unterlagen in der Geschäftsstelle des Instituts für Germanistik bei Frau Ohm (Raum A10 3-303) einreichen. Sie werden dann von Herrn Pohl unterschrieben und sind normalerweise innerhalb von zwei Werktagen wieder bei Frau Ohm abholbar.
B) In allen anderen Fällen ist eine Rücksprache mit Herrn Pohl in seiner Sprechstunde erforderlich (siehe Sprechstunden der Lehrenden).
Zum Nachweis des ordnungsgemäßen Studiums benötigen sie zweierlei:
1) Füllen Sie bitte das Formblatt 5 in den Zeilen 3 bis 9 (siehe Mustervorlage) aus. Die Zeilen 10-24 werden von der Hochschule ausgefüllt
Einen Link zum Download aller BAföG-Antragsformulare finden Sie hier:
Link zu den Antragsformularen
2) Sie benötigen zudem eine vom Prüfungsamt beglaubigte Bescheinigung über Ihre bisherigen Prüfungsleistungen.
Nachzuweisen sind zum Ende des
- 3. Semesters 67 Kreditpunkte,
- 4. Semesters 90 Kreditpunkte,
- 5. Semesters 120 Kreditpunkte.
Bei allgemeinen Fragen zu Anträgen und zur Förderung auf der Grundlage des BAföG wenden Sie sich bitte an das BAföG-Amt.
