Institut für Germanistik
Informationen zur Masterarbeit allgemein
Umfang der Masterarbeit
- M.Ed. GH und M.Ed. R
mindestens 45, höchstens 55 Textseiten - M.Ed. Wipäd
mindestens 50, höchstens 60 Textseiten - M. Ed. Gym
mindestens 60, höchstens 70 Textseiten - M.A. Germanistik
mindestens 60, höchstens 70 Textseiten.
(Beschluss des Institutsrats vom 14.05.2008)
Informationen zur Masterarbeit im WiSe 10/11
Wenn Sie Ihre Master-Abschlussarbeit im WiSe 10/11 schreiben möchten, melden Sie sich bitte bis zum 30.07.2010 im Sekretariat für Germanistik bei Frau Brören hierfür an. Gemäß dem im Institutsrat am 16.1.08 beschlossenen Verfahren dürfen sie Ihren Erst- und Zweitwunsch hinsichtlich der Komponente angeben, in der Sie schreiben möchten und innerhalb der Komponente jeweils zwei Prüfer/innen (Erst- und Zweitwunsch für den Erstprüfer) benennen, die Ihre Arbeit betreuen sollen.
Das für die Anmeldung erforderliche Formular können Sie hier herunterladen. Bitte gebenSie es persönlich (!) bei Frau Brören während ihrer Sprechzeiten ab.
Die prüfungsberechtigten Lehrenden finden Sie in einer PDF-Datei, die Sie hier herunterladen können.
Die Anmeldung im Sekretariat läuft völlig unabhängig von der im
Akademischen Prüfungsamt, d.h. dort ist wie bisher auch in jedem Falle die
Anmeldung zur Zulassung erforderlich. Ein Rücktritt von der Anmeldung im
Sekretariat ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich, der Rücktritt
von der Anmeldung im Prüfungsamt unterliegt den Regelungen der
M.Ed.-Prüfungsordnung.
Im WiSe 10/11 wird eine Begleitveranstaltung zur Masterarbeit voraussichtlich in der Komponente Literaturwissenschaft angeboten.
Bitte beachten Sie auch folgendes:
In den fachspezifischen Anlagen Germanistik der M.Ed. Gym, GH, R, heißt es:
Studierende sollen in der Masterarbeit ein Themengebiet wählen, das sie nicht bereits in der germanistischen Bachelorarbeit bearbeitet haben. Als Themengebiete gelten: Literaturwissenschaft, Linguistik, Mediävistik, Medienwissenschaft, Deutsch als Fremdsprache, Fachdidaktik, Niederdeutsch (Niederdeutsch nicht in allen fachspezifischen Anlagen).
Prüfungsberechtigte Lehrende der Germanistik
Die prüfungsberechtigten Lehrenden finden Sie in einer PDF-Datei, die Sie hier herunterladen können. In der Tabelle ist auch angegeben, wer der Hochschullehrergruppe angehört.
Bitte beachten: Eine/r der beiden Gutachter/innen muss Mitglied der Hochschullehrergruppe des zuständigen Studienfachs sein!